Schelles politische Ecke: Unabhängigkeit für Baden-Württemberg?
Bestimmt haben einige von euch kürzlich den Film “Die Grenze” gesehen, in dem Mecklenburg-Vorpommern aus der Bundesrepublik austritt. Doch ist so etwas tatsächlich möglich?
Aus 16 Bundesländern besteht Deutschland, und die haben sich dazu verpflichtet, der Bundesrepublik “treu” zu sein. Das heißt: Ein Bundesland muss Rücksicht auf die Interessen der anderen Länder und der Bundesrepublik nehmen.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Bundesland nicht aus Deutschland austreten könnte – in unserer Verfassung gibt es dazu nämlich keine Regelung. Ein unabhängiges Mecklenburg, ein abgespaltenes Baden-Württemberg – realistisch?
Immerhin: Über den Verlauf der Grenzen der einzelnen Bundesländer können die Bürger in einem Volksentscheid bestimmen. So ließe sich Berlin mit Brandenburg, Hamburg mit Niedersachsen oder Baden-Württemberg mit Bayern zusammenschließen. Aber eigenständige Staaten wären sie deshalb noch lange nicht.
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Als 1990 die neuen Bundesländer Ostdeutschlands zur Bundesrepublik dazu kamen, wollte eine Partei erreichen, dass die nach einer erfolgreichen Volksabstimmung auch wieder austreten können sollten. Letztlich hat sich dieser Vorschlag aber nicht durchgesetzt.
Unsere Verfassung erlaubt einen Austritt also nicht. Könnte es aber nicht noch eine andere Möglichkeit geben? Wie war das denn, als der Kosovo seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt hat? Oder die Region Südossetien, die sich von Georgien abspalten will?
Es gibt noch das so genannte Völkerrecht, das gewissermaßen über unserer Verfassung steht – und für alle Staaten dieser Welt gilt. “Weltrecht” also. Aber auch im Völkerrecht gibt es keinen Paragraphen, der die Abspaltung eines Bundeslandes erlauben würde. Sie wäre also illegal. Das ist auch der Grund, warum Unabhängigkeiten fast immer mit Waffengewalt errungen werden.

Etwas verwegen zu behaupten, dass etwas verfassungswidrig wäre, nur weils nicht im Grundgesetz steht.
Du bist also anderer Meinung? Kannst du vielleicht ein bisschen erläutern, wie du zu dieser Einschätzung kommst?
Es wird nicht erwähnt, also ist es möglich. Wenns nicht gewollt wäre, wäre es doch explizit irgendwo erwähnt. Wie wärs mit dieser Auslegung!
Und wenn im Zusammenhang mit diesem Thema immer auf die Präambel verwiesen wird – da steht zwar, dass alle 16 Bundesländer die Einheit vollendet haben, aber mehr auch nicht! Und die leidige Diskussion welchen Charakter die Präambel hat muss ich dir – als angehendem Staatswissenschaftler – ja nicht erzählen.
Außerdem, wie wärs mit einer Analogie zu Art 29 GG – der Austritt eines Bundeslandes ist doch de facto nix anderes als die Neugliederung. Und wie oft wird damit argumentiert, dass im Gesetzgebungsverfahren (hier dann eben in der Verfassungsgebung) etwas besprochen wurde und die Niederschrift dann “nur” vergessen wurde, das aber nicht einem Verbot oder einer Ablehnung gleich kommen soll.
Was dir natürlich recht gibt ist Art 23 II LV BW – der gehört aber nicht zum Grundgesetz. Wenn jetzt der Landtag beschließt, Abs. 2 zu streichen, wäre doch im Prinzip ein souveränder Staat vorhanden.
Und das Völkerrecht passt schon per definitionem nicht – es regelt nur die Beziehung der Staaten untereinander. Was die BRD intern tut ist nicht Völkerrecht, sondern erst dann, wenn BaWü oder MacPom ne eigenständige Republik wäre und es um das Verhältnis zur BRD geht.
Jetzt bist du wieder dran und am irgendwann wissen wir, wer von uns die herrschende Meinung ist
Gut gekontert. “Es wird nicht erwähnt, also ist es möglich.” – geht auch umgekehrt: Wenn ein Austritt möglich wäre, wäre er explizit erwähnt. Der EU-Vertrag in der aktuellen Fassung kennt ja auch einen Paragraphen, der den Austritt aus der EU regelt.
Zudem verweise ich auf Art. 37 I GG, das die eben in der Präambel abschließend genannten Länder zur Bundestreue verpflichtet.
“der Austritt eines Bundeslandes ist doch de facto nix anderes als die Neugliederung” – Halte ich für problematisch, da ich so auch argumentieren könnte, um die Länder so neuzugliedern, dass das Föderalismusprinzip ausgehebelt wird. Und das wäre unstrittig verfassungswidrig.
In Sachen Völkerrecht hast du natürlich grundsätzlich Recht, die allgemeinen Grundsätze sind jedoch zumindest für die Auslegung des Staatsrechts heranzuziehen. Im Ernstfall würde wohl das Prinzip der territorialen Integrität zum Tragen kommen. Ich bin auch kein Experte in Sachen Völkerrecht, deshalb verweise ich mal auf entsprechende Experteneinschätzungen: http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/recht-abspaltung-suedossetien-zimmermann-anderen-staat und http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/es-gibt-kein-recht-auf-abspaltung/?src=SZ&cHash=320d63fa34.
Ganz abgesehen davon, ob ein abgespaltenes Baden-Württemberg über die notwendigen Elemente eines Staates verfügen würde – Staatsgewalt, Staatsgebiet – okay. Aber sind die Baden-Württemberger schon ein eigenständiges Staatsvolk? Oder sind nicht erst “alle Deutschen” i.S. d. Präambel ein Volk?
Danke. Von schlechten Kontern halte ich auch nicht so viel
Du hast natürlich recht, man kann das auch umdrehen. Aber Verbote sind im deutschen Rechtssystem die Ausnahme. Strafbar ist nur, was ausdrücklich festgelegt ist, Gewohnheitsrecht gibt es da nicht. Natürlich ist es gewagt vom einfachen Recht auf das höherrangige zu schließen, aber das Prinzip ist eindeutig: Was verboten ist, ist geregelt, und das eigentlich durchweg (ich erinnere nur mal an das Handy- oder Rauchverbot
)
Was ich aber noch viel gewagter finde, ist vom EU-Vertrag auf die deutsche Verfassung zu schließen. Der Lissabon-Vertrag sieht zwar ein solches Austrittsrecht vor, aber da handelt es sich um zwei ganz ganz verschiedene Normgeber. Es ist ja schon sehr sehr umstritten von Landesgesetzen (bspw Landespolizeigesetz) auf Bundesgesetze (bspw Bundesbodenschutzgesetz) zu schließen oder umgekehrt, da da schon unterschiedliche Gesetzgeber am Werk waren. Aber vom EU-Vertrag auf das GG?? Zumal der EUV ja auch eine ganz andere Bedeutung für Deutschland hat, als das GG. Die Vergleichbarkeit, die bei Landesgesetzen und Bundesgesetzen gegeben ist, fehlt also gerade.
Art 37 I GG ist nett, aber ein Zirkelschluss: “Wenn ein Land die ihm … obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt” – Welche Pflichten genau sollen denn verletzt werden, wenn wir doch festgestellt haben, dass es gerade nirgends steht?
Ebenso ist es auch ein Zirkelschluss, darauf zu verweisen, dass durch die Neugliederung das Föderalismusprinzip ausgehebelt werden könnte. Das Förderalismusprinzip ist als Staatzielbestimmung festgeschrieben und somit geltendes Verfassungsrecht. Du hast also recht damit, dass es verfassungswidrig wäre, Art 29 GG so zu “missbrauchen”. Das ermöglicht aber keinen Rückschluss auf den Austritt eines Landes – weil der ja gerade nicht geregelt ist und die föderale und bundesstaatliche Struktur nicht direkt in Frage stellt (erst, wenn alle austreten wollen würden.)
BaWü sieht sich in der LV als Staat. Warum zweifelst du das also an?
Nun, BaWü mag sich als Staat sehen, ob es das jedoch tatsächlich ist, ist wahrscheinlich eher eine politische Frage. Der Kosovo mag sich auch als (unabhängigen) Staat sehen. Aber frag doch mal die Spanier, ob die das auch so sehen. Letztlich ist es eine Frage der Anerkennung.
Noch kurz ein Argument bezüglich des Verbots der Abspaltung: Als der Parlamentarische Rat das GG entworfen hatte, lag halb Europa in Schutt und Asche und die Herren waren sich einig, dass dies sich nicht wiederholen dürfe. Die Fehler der Weimarer Verfassung sollten nicht noch einmal gemacht werden, ein stabiler Staat geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass einige Separatismusbestrebungen in den 1920ern das Elend der Weimarer Republik mitverursacht haben, lässt sich m. E. ableiten, dass derartige Abspaltungen von den Vätern des GG nicht gewollt worden sein können.
Aber Schluss jetzt mit dieser Diskussion, die meisten Noise-Leser haben wahrscheinlich eh schon erschrocken weitergeklickt, als hier die ersten Paragraphen aufgetaucht sind
Vielleichtz bietet das Thema einiges an Diskussionsstoff, aber das sollten wir an einem anderen Ort diskutieren.
Ich habe zwar schön brav bis zum Ende gelesen aber erschrocken bin ich trotzdem ein bisschen ^^.
Was mich allerdings freut ist die Tatsache, dass hier wirklich auch gut und sachlich diskutiert wird
Sachlich diskutiert über ein Mistthema? Fragt doch gleich ob ihr in Deutschland die Todesstrafe wieder einführen würdet, das ist ungefähr genauso realistisch, ach man ich erwarte überhauptnixmehr von euch HZ >.< failzeitung #1 hab jetzt die FAZ ciao!
@Felix
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