Bestimmt haben einige von euch kürzlich den Film “Die Grenze” gesehen, in dem Mecklenburg-Vorpommern aus der Bundesrepublik austritt. Doch ist so etwas tatsächlich möglich?

Aus 16 Bundesländern besteht Deutschland, und die haben sich dazu verpflichtet, der Bundesrepublik “treu” zu sein. Das heißt: Ein Bundesland muss Rücksicht auf die Interessen der anderen Länder und der Bundesrepublik nehmen.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Bundesland nicht aus Deutschland austreten könnte – in unserer Verfassung gibt es dazu nämlich keine Regelung. Ein unabhängiges Mecklenburg, ein abgespaltenes Baden-Württemberg – realistisch?

Immerhin: Über den Verlauf der Grenzen der einzelnen Bundesländer können die Bürger in einem Volksentscheid bestimmen. So ließe sich Berlin mit Brandenburg, Hamburg mit Niedersachsen oder Baden-Württemberg mit Bayern zusammenschließen. Aber eigenständige Staaten wären sie deshalb noch lange nicht.

Foto: hacks / pixelio.de

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Als 1990 die neuen Bundesländer Ostdeutschlands zur Bundesrepublik dazu kamen, wollte eine Partei erreichen, dass die nach einer erfolgreichen Volksabstimmung auch wieder austreten können sollten. Letztlich hat sich dieser Vorschlag aber nicht durchgesetzt.

Unsere Verfassung erlaubt einen Austritt also nicht. Könnte es aber nicht noch eine andere Möglichkeit geben? Wie war das denn, als der Kosovo seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt hat? Oder die Region Südossetien, die sich von Georgien abspalten will?

Es gibt noch das so genannte Völkerrecht, das gewissermaßen über unserer Verfassung steht – und für alle Staaten dieser Welt gilt. “Weltrecht” also. Aber auch im Völkerrecht gibt es keinen Paragraphen, der die Abspaltung eines Bundeslandes erlauben würde. Sie wäre also illegal. Das ist auch der Grund, warum Unabhängigkeiten fast immer mit Waffengewalt errungen werden.

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