Seit einigen Tagen sorgt der isländische Vulkan mit dem kryptischen Namen Eyjafjallajökull für Chaos in Europa. Auch die Bundeskanzlerin hat es tagelang nicht zurück nach Deutschland geschafft. Waren wir alle führungslos?

Der Verteidigungsminister steckte in Istanbul fest, die Kanzlerin war irgendwo zwischen Lissabon und Rom gestrandet. Die beiden haben die Machtzentrale im heimischen Berlin zwar am Sonntagnachmittag wieder erreicht – eine Frage aber bleibt: Wer übernimmt eigentlich die Aufgaben der Bundeskanzlerin, wenn sie verhindert ist?

Geregelt ist das im Grundgesetz, genauer gesagt in Artikel 69.

Danach ernennt der Bundeskanzler seinen Stellvertreter aus den Reihen der Minister. Wenn der Kanzler seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, springt dann der “Vizekanzler” ein. Traditionell ist das ein Minister der kleineren Regierungspartei, zurzeit Guido Westerwelle von der FDP. Außerdem ist der “Vizekanzler” bislang fast immer auch Außenminister gewesen.

Foto: shell

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Und wenn auch der Stellvertreter nicht kann? Dann sind diejenigen Minister an der Reihe, die schon am längsten ihr Amt inne haben  – aktuell wären das Anette Schavan, Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und Thomas de Maizière.

Und Horst Köhler, unser Bundespräsident? Wenn er verhindert wäre, sein Amt auszuüben, würde ihn der Präsident des Bundesrates vertreten.

Nur weil ein Vulkan für Chaos sorgt, sind wir also noch lange nicht führungslos.

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